Ergotherapie- Orthopädie, Handchirurgie, Rheumatologie& Geriatrie

Organisatorisches


Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von der Ergotherapeutin eigenverantwortlich durchgeführt.

Ablauf

  • Beim Allgemein- oder Facharzt eine Verordnung für 10 Einheiten Ergotherapie à 30/45/60 Minuten besorgen 
  • Verordnungsschein von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen
  • Ergotherapie durchführen- bezahlt wird nach jeder Therapieeinheit bar
  • am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei der Krankenkassa einreichen können
  • anteilige Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse - Höhe je nach Krankenkasse unterschiedlich

Kosten

Nach Bezahlung der Therapiekosten können Sie die Honorarnote gemeinsam mit Ihrem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse zur Rückverrechnung einreichen.

TEILKOSTEN-RÜCKERSTATTUNG

durch alle Kassen möglich