Ergotherapie- Orthopädie, Handchirurgie, Rheumatologie& Geriatrie
Organisatorisches
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von der Ergotherapeutin eigenverantwortlich durchgeführt.
Ablauf
- Beim Allgemein- oder Facharzt eine Verordnung für 10 Einheiten Ergotherapie à 30/45/60 Minuten besorgen
- Verordnungsschein von der Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen
- Ergotherapie durchführen- bezahlt wird nach jeder Therapieeinheit bar
- am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei der Krankenkassa einreichen können
- anteilige Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse - Höhe je nach Krankenkasse unterschiedlich
Kosten
Nach Bezahlung der Therapiekosten können Sie die Honorarnote gemeinsam mit Ihrem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse zur Rückverrechnung einreichen.
TEILKOSTEN-RÜCKERSTATTUNG
durch alle Kassen möglich
